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Auch in diesem Berichtsjahr wurden dem Ombudsman wieder Fälle unterbreitet, bei welchen der Kunde nach Meinung des Ombudsman nur ungenügend über spezielle Risiken informiert worden war. Im konkreten Fall wurde dem Kunden aus steuerlichen Überlegungen der Kauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung über CHF 100'000 empfohlen. Gemäss den konkreten Bedingungen würde im Falle des Todes während der 10-jährigen Laufzeit eine Zahlung von rund CHF 139'000 fällig.
Die Kundin mit einem Vermögen von rund CHF 100'000.- ersuchte die Bank um Vorschläge für die Anlage von CHF 50'000.-. Die Bank empfahl ihr ein strukturiertes Produkt mit einer Laufzeit von 5 Jahren, bei welchem bei Fälligkeit die Rückzahlung des Kapitals garantiert war. Bezüglich der Erträgnisse war definiert, dass diese zwar quartalsweise nach der Entwicklung eines Index berechnet und festgelegt, jedoch erst am Ende der Laufzeit gesamthaft ausbezahlt würden.
Das Verhältnis zwischen Kunde und Bank war seit Langem gestört. Die Bank entschloss sich deshalb, die Beziehung unter Einhaltung der Kündigungsfrist aufzulösen. Gleichzeitig teilte sie dem Kunden mit, dass sie die Depotwerte ohne Spesen verkaufen und ihm den Erlös mittels Check zustellen werde, falls er bis zum Ablauf der Frist nicht mitteile, wie die Bank mit seinen Werten verfahren solle. Der Kunde akzeptierte dies nicht und verlangte eine Begründung.
Die Kundin wollte im Jahr 2006 einen grösseren Betrag anlegen. Das zu diesem Zeitpunkt neu erstellte Risikoprofil ergab "konservativ mit wenig Aktien". Es wurde entschieden, ein Produkt der Absolute -Return -Familie zu erwerben. Dieses entwickelte sich in der ersten Zeit positiv. Es fanden regelmässig Besprechungen zwischen Bank und Kundin statt, an welchen die Entwicklung der Anlagen besprochen wurde.
Der Kunde, aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig und IV-Bezüger, liess sich die Entschädigung einer Versicherungsgesellschaft von rund CHF 250'000.- auf sein Sparkonto auszahlen. Nach einiger Zeit sei er zwei Mal von Bankmitarbeitern telefonisch kontaktiert worden. Man wolle mit ihm über das auf dem Sparkonto liegende Geld sprechen und andere Anlagemöglichkeiten besprechen. Er habe erklärt, nicht interessiert zu sein.
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