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Längere Diskussionen entspannten sich auch über die Bedeutung einer Klausel in einem Vertrag über eine Festzinshypothek. Der Kunde verkaufte seine Liegenschaft. Gemäss Vertrag führte dies zur Auflösung der Festzinshypothek und zur Verpflichtung des Kunden, der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten. Als der Kunde von der Bank eine Aufschlüsselung des in Rechnung gestellten Betrages verlangte, stellte er fest, dass diese mit der Vorfälligkeitsentschädigung mehr verdiente, als wenn er die Hypothekarzinsen bis zum Ablauf des Vertrages bezahlt und das vom Käufer erhaltene Geld am Kapitalmarkt angelegt und bei der Bank als Sicherheit hinterlegt hätte.
Die ältere Kundin wurde von Unbekannten auf der Strasse angesprochen. Diese erzählten von ihren kurzfristigen finanziellen Problemen und baten sie um ein Darlehen. Sie versprachen eine Rückzahlung innerhalb einer Woche und offerierten, als Sicherheit zwei wertvolle Teppiche als Pfand zu hinterlegen. Die Kundin hob CHF 6 000.– von ihrem Konto ab und übergab diesen Betrag den ihr unbekannten Personen.
In diesem Fall gewährte die Bank den Kunden verschiedene Hypothekarkredite mit variablem Zinssatz, welche durch Schuldbriefe auf den verschiedenen Liegenschaften besichert waren. Als die Kunden mit den Zinszahlungen in Rückstand gerieten, erhöhte die Bank – unter Einhaltung der vertraglichen Fristen – den Zinssatz von 4,5 % auf 7 %. Sie begründete dies mit den offensichtlichen finanziellen Problemen der Kunden.
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