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Bei der Kontoeröffnung vereinbarte die Bank mit der Kundin, die Belege bei der Bank zurückzubehalten. Für diese Dienstleistung wurde eine jährliche Gebühr von CHF 100.– vereinbart. Die Kundin leistete eine erste Einzahlung von CHF 1 000.–. Sie versprach weitere, viel grössere Einzahlungen, mit welchen dann Wertschriften hätten gekauft werden sollen. Kurze Zeit später erhöhte die Bank die Gebühr für das Zurückbehalten der Post auf CHF 200.
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