Themenfilter: "Erbschaft "

Ein potenzieller Erbe gelangte an die dem Ombudsman angegliederte "Anlaufstelle für die Suche nachrichtenloser Vermögenswerte bei Schweizer Banken". Die Suche verlief positiv. Im direkten Verkehr mit der Bank konnte geklärt werden, dass seine verstorbene Mutter tatsächlich ein Konto unterhalten hatte. Die Bank teilte dem Sohn mit, dass eine Auszahlung nur dann vorgenommen werden könne, wenn sämtliche Erben zustimmen würden.
Nach dem Tod der betagten Mutter stellten die Kinder fest, dass die elterliche Liegenschaft mit mehreren Schuldbriefen belastet war. Ein Schuldbrief über CHF 150'000.- stellte seit acht Jahren einen Kredit sicher, welchen die Bank dem Sohn Peter gewährt hatte. Aus der Korrespondenz ergab sich, dass die Mutter die Verpfändung eigentlich bereits seit Längerem aufheben wollte. Die übrigen Kinder, welche von dieser Verpfändung nichts wussten, waren der Meinung, die Bank hätte sie bereits vor acht Jahren, als es zur Verpfändung kam, und erst recht nach dem geäusserten Wunsch, die Verpfändung aufzuheben, informieren müssen, damit sie die Mutter hätten unterstützen können.
Die Kundin hatte auf Anraten der Bank im Jahr 2006 CHF 100'000.- in ein kapitalgeschütztes Produkt von Lehman Brothers investiert. Sie behauptete, über keinerlei Anlageerfahrung zu verfügen. In der Stellungnahme führte die Bank aus, Letzteres treffe nicht zu, habe die Kundin doch im Jahr 2001 zuvor gehaltene Aktien und Fonds verkauft. Sie verfüge deshalb über Kenntnisse im Wertschriftengeschäft.
Die Kundin bestritt diese Verkäufe nicht, meinte jedoch, die Bank ziehe falsche Schlüsse.
Im Januar 2000 liess sich der Kunde von seiner Bank über Möglichkeiten zur Anlage von rund CHF 40 000.– beraten, die ihm aus einer Erbschaft zugeflossen waren. Gemäss seinen Angaben liess er dabei die Bank wissen, dass er neben diesem Betrag über kein weiteres Vermögen verfüge, weshalb er keine Risiken eingehen wolle. Die vorhandenen Mittel wurden aber im Anschluss an das vom Kunden geschilderte Gespräch zu gleichen Teilen in Aktien von zwei Beteiligungsgesellschaften angelegt, wovon eine in Unternehmen aus der Medizinaltechnik, die andere generell in Technologiefirmen investierte.
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