Themenfilter: "Blankobeleg "

Der Kunde hatte in Polen ein Auto gemietet. Bei der Entgegennahme des Wagens musste er einen unausgefüllten Kreditkartenbeleg unterzeichnen. Gleichzeitig erteilte er dem Autovermieter u.a. auch das Recht, die bei der Behebung nachträglich festgestellter Mängel oder Schäden anfallenden Kosten seiner Kreditkarte zu belasten. Die Rückgabe des Fahrzeuges klappte problemlos. Später stellte der Kunde jedoch fest, dass der Autovermieter für die Behebung eines Schadens noch einen Betrag von ca.
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