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Bei der Anrufung des Ombudsman muss es nicht immer um einen konkreten Schaden gehen. Es kann für einen Kunden ein nicht minder grosses Anliegen sein, eine Information zu erhalten oder einen Sach- verhalt bestätigt zu sehen. So fanden die Erben im Nachlass eines Verstorbenen Kontoauszüge über ein Freizügigkeitskonto, welche diesem über mehrere Jahre hinweg zugestellt und von ihm sorgfältig aufbewahrt worden waren.
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