Themenfilter: "Beweisproblem"

Der Kunde wollte eine mit einer Festzinshypothek belastete Liegenschaft erwerben. Er vereinbarte mit dem Verkäufer, dass er die Festzinshypothek übernehme. In der Folge verhandelte er mit der Bank über eine neue 8-jährige Festzinshypothek. Eine Einigung wurde erzielt. Zehn Tage später kaufte er die Liegenschaft. Rund zwei Monate später stellte ihm die Bank einen Einzahlungsschein zu und bat um Überweisung der im Zusammenhang mit der Auflösung der "alten" Hypothek mündlich vereinbarten und auf einen Viertel reduzierten Vorfälligkeitsentschädigung von CHF 30'000.
Eine im Ausland domizilierte Kundin betraute die Bank mit der Verwaltung von rund CHF 80 Mio.. Die Kundin war mit der Arbeit der Bank nicht zufrieden und machte Ansprüche in der Höhe von rund CHF 14 Mio. geltend. Dieser Betrag setzte sich aus effektiv erlittenen Verlusten und nicht erzielten Gewinnen zusammen. Zusätzlich verlangte sie die Herausgabe von Retrozessionen in vorläufig noch nicht bezifferbarer Höhe - noch nicht bezifferbar, weil die Bank die Herausgabe wesentlicher Unterlagen verweigere.
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