Themenfilter: "Kapitalgeschützte Produkte"

Der Kunde machte keinen Hehl daraus, dass er das Wertschriftengeschäft kenne und - mit allerdings immer klar begrenztem Risiko - auch einer Spekulation nicht abgeneigt sei. Die kapitalgeschützten Lehman-Brothers-Produkte habe er jedoch in anderem Zusammenhang gekauft. Er habe nämlich für seine beiden noch minderjährigen Kinder je CHF 50'000.- auf die Seite legen wollen, damit ein gewisser Stock für den Fall vorhanden sei, wenn die Kinder später studieren sollten oder sich eine grössere Anschaffung leisten möchten.
Die Kundin suchte die Bank auf. Sie wollte sich nach Anlagen erkundigen, welche eine bessere Rendite erbringen als Sparguthaben. Sie habe klar darauf hingewiesen, dass sie nicht bereit sei, ein Risiko einzugehen. Die Bank empfahl ihr verschiedene Fonds und ein kapitalgeschütztes Produkt von Lehman Brothers und gab entsprechende Unterlagen ab. Die Kundin entschied sich dann für das Produkt von Lehman Brothers und investierte einen Teil ihres Kontoguthabens.
Die Kundin hatte im Jahr 2004 und 2007 zwei kapitalgeschützte Produkte gekauft. Das zweite wurde von Lehman Brothers emittiert. Die Bank schloss aus dem Umstand, dass zwischen dem Kauf der beiden Produkte nur drei Jahre verstrichen waren, dass der Kundin das Produkt bekannt war und sie keine speziellen Pflichten bezüglich Aufklärung träfen.
Der Ombudsman war anderer Meinung. Es ergab sich nämlich, dass die unerfahrene Kundin das Produkt im Jahr 2004 auf Empfehlung der Bank gekauft hatte.
Die Kundin hatte eine kleinere Erbschaft gemacht. Sie eröffnete nebst dem bereits bestehenden Privatkonto ein Sparkonto, auf das sie den Betrag der Erbschaft überweisen liess. Bei einem Besuch in der Geschäftsstelle der Bank wurde sie auf den Saldo von CHF 30'000.- auf dem Sparkonto angesprochen und es wurden ihr kapitalgeschützte Produkte vorgestellt. Die Kundin nahm die Unterlagen mit, teilte der Bank aber auf Rückfrage mit, dass sie nicht interessiert sei.
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