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Der Kunde wollte im Jahr 2004 einen Betrag von EUR 60'000,- anlegen. Er wies unbestrittenermassen darauf hin, dass für ihn Sicherheit einen hohen Stellenwert habe. Die Bank riet zu einem strukturierten Produkt mit fünfjähriger Laufzeit, über welches im Fact-Sheet zu lesen ist, dass das Risikoprofil der Anlage mit einer Obligation vergleichbar sei. Das Produkt wurde durch eine Tochtergesellschaft der Bank emittiert und war zu 100% kapitalgeschützt.
Der Kunde, aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig und IV-Bezüger, liess sich die Entschädigung einer Versicherungsgesellschaft von rund CHF 250'000.- auf sein Sparkonto auszahlen. Nach einiger Zeit sei er zwei Mal von Bankmitarbeitern telefonisch kontaktiert worden. Man wolle mit ihm über das auf dem Sparkonto liegende Geld sprechen und andere Anlagemöglichkeiten besprechen. Er habe erklärt, nicht interessiert zu sein.
Der Kunde erkundigte sich im Juli 2008 nach einer Anlagemöglichkeit. Der Berater empfahl ihm ein kapitalgeschütztes Produkt, welches im Zeitpunkt der Beratung zu 83.5% des Nominalbetrages gekauft werden konnte. Berechnet auf den normalen Verfall im Jahr 2011 ergab sich nur schon aufgrund des Diskonts eine Rendite von mehr als 5% pro Jahr. Der Kunde behauptete, der Berater habe ihn nicht darüber aufgeklärt, dass es sich um ein Produkt von Lehman Brothers handle.
Der Kunde investierte im Mai 2006 CHF 50'000.- in ein kapitalgeschütztes Produkt von Lehman Brothers. Im Verlauf des Jahres 2008 stellte er fest, dass Lehman Brothers schlecht beurteilt und deren Aktien mit einem Abschlag von mehr als 50% gehandelt wurden. Er erkundigte sich im Juli 2008 bei seiner Beraterin. Er sei beruhigt worden. Die Beraterin habe erklärt, es könne nichts passieren, da die Anlage zu 100% abgesichert sei.
Der Kunde unterhielt seit Langem Beziehungen zu zwei Banken. Auf das Konto bei der einen Bank liess er sich den Lohn auszahlen. Ferner diente ihm dieses Konto für die Abwicklung seiner Zahlungen. Beim Konto bei der zweiten Bank handelte es sich um ein Sparkonto. Wenn absehbar war, dass er einen Teil seines Guthabens bei der ersten Bank in nächster Zeit nicht benötigen würde,liess er ihn jeweils in runden Beträgen auf das Sparkonto bei der zweiten Bank überweisen.
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