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Die Bank gewährte ihrer Kundin Meier einen Kredit von CHF 120'000.-. Herr Huber verpfändete der Bank als Sicherheit für diesen Kredit die Ansprüche aus zwei Lebensversicherungspolicen über CHF 100'000.- und CHF 50'000.-. Gemäss Kreditvertrag war Frau Meier verpflichtet, den Kredit quartalsweise mit CHF 2'500.- zu amortisieren.

Nach zwei Jahren konnte Frau Meier weder die Zinsen noch die fällige Amortisation bezahlen.
Die Kundin hatte durch Vermittlung der Bank eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Es war vereinbart, dass zur Begleichung der Gebühren und Kosten jeweils Fondsanteile verkauft werden. Die Kundin erhielt jedes Jahr eine Zusammenstellung, welche über den aktuellen Wert der Fonds Auskunft gab. Gleichzeitig wurde sie gebeten, die Angaben zu kontrollieren. Sollte sie nicht innert Frist reklamieren, anerkenne sie die Abrechnung als richtig und verbindlich.
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