Die Bank wird in Briefform beauftragt, CHF 30 000.– auf ein Konto bei einer anderen Bank zu vergüten. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Auftrag gefälscht war. Der Täter hat das Geld bei der anderen Bank sofort bezogen, so dass es nicht mehr erhältlich gemacht werden kann.
Fälschungen sind mit der heutigen Technik relativ einfach herzustellen. Schwieriger ist es jedoch, an die für eine Fälschung eines Zahlungsauftrages notwendigen Informationen zu gelangen, muss ein Zahlungsauftrag doch als wesentlichste Elemente nebst dem zu überweisenden Betrag auch den Namen und die Unterschrift des Kontoinhabers sowie dessen Kontonummer enthalten.