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Ein Zahlungsauftrag wird erteilt, indem der Kunde das entsprechende Formular ausfüllt, darin den Totalbetrag aller zu bezahlenden Rechnungen und die Anzahl der beigelegten Einzahlungsscheine einträgt, das Formular unterzeichnet und alles zusammen per Post der Bank zukommen lässt. Es gelingt der Täterschaft, das Couvert auf dem Weg vom Kunden zur Bank zu behändigen. Sie entfernt einen Einzahlungsschein, ersetzt diesen durch einen solchen mit demselben Betrag, aber einem anderen Begünstigten und lässt das manipulierte Couvert nun der Bank zukommen.
Die Bank wird in Briefform beauftragt, CHF 30 000.– auf ein Konto bei einer anderen Bank zu vergüten. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Auftrag gefälscht war. Der Täter hat das Geld bei der anderen Bank sofort bezogen, so dass es nicht mehr erhältlich gemacht werden kann.
Fälschungen sind mit der heutigen Technik relativ einfach herzustellen. Schwieriger ist es jedoch, an die für eine Fälschung eines Zahlungsauftrages notwendigen Informationen zu gelangen, muss ein Zahlungsauftrag doch als wesentlichste Elemente nebst dem zu überweisenden Betrag auch den Namen und die Unterschrift des Kontoinhabers sowie dessen Kontonummer enthalten.
Der Zahlungsauftrag des Kunden wurde auf dem Postweg von Betrügern durch Ergänzung mit einer «1» um CHF 10 000.– erhöht und so verfälscht und ein entsprechender Beleg ausgetauscht.
Im konkreten Fall kam dazu, dass der Betrüger einen Rechenfehler machte und der von ihm beigefügte Beleg zusammen mit den im Auftrag belassenen echten Belegen nicht der Gesamtsumme des (verfälsch- ten) Zahlungsformulars entsprach.
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