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Jahresbericht 2010/01: Der in Südafrika lebende Kunde unterhielt eine Kontobeziehung zur Bank in der Schweiz. Er liess sich die anfallende Post zustellen. Im Januar erteilte er der Bank den Auftrag, CHF 15'000 auf ein Konto bei einer Drittbank zu überweisen. Zwei Monate später wies er die Bank an, weitere CHF 10'000 zu vergüten. Die Bank führte die Aufträge jeweils aus und stellte ihm die Kontoauszüge per Post zu.

In einem anderen Fall bewahrte der Kunde seine Kreditkarte in seinem Portemonnaie auf, welches er meistens auf sich trug. Trotzdem wurde ihm die Kreditkarte – und nur die Kreditkarte – entwendet, ohne dass er dies bemerkte. Auch dieser Kunde stellte den Verlust erst fest, als er die Karte das nächste Mal einsetzen wollte. Er liess sie sofort sperren und erstattete Strafanzeige. Es ergab sich, dass seit der letzten durch ihn erfolgten Benützung vor zwei Tagen insgesamt 6 weitere Buchungen erfolgt waren.

Die Kundin bereiste Thailand. Sie benutzte ihre Kreditkarte unregelmässig. Als sie wieder einmal mit der Karte bezahlen wollte, stellte sie deren Fehlen fest. Sie liess die Karte sofort durch einen Bekannten in der Schweiz sperren. Aufgrund des Bankgeheimnisses durfte die Bank dem Bekannten keine Auskunft erteilen. Die Mitarbeiterin teilte ihm am Telefon lediglich mit, dass der letzte Bezug vor ca.
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