Themenfilter: "Depot "

Die Kundin, bei der man angesichts ihres familiären Hintergrunds dem Anschein nach von einem beträchtlichen Wohlstand ausgehen durfte, hatte ihrer Bank Ende 2000 rund CHF 1,4 Millionen zur Verwaltung anvertraut. Dabei war zunächst das Anlageziel «ausgewogen» definiert worden. Ein knappes Jahr später äusserte die Kundin gemäss Aktennotiz ihres Beraters den Wunsch, ein reines Aktiendepot zu halten, um langfristig einen höheren Gewinn zu erzielen.
In diesem Fall erreichte das Dossier den Bankenombudsman auf dem Postweg ohne jegliche Frankatur. Die Kundin widersprach aber der Vermutung des Ombudsman, dies sei absichtlich geschehen, weil sie angesichts ihres Streitfalls ihren Unmut gegenüber allem und jedem, was im Zusammenhang mit Banken steht, habe zum Ausdruck bringen wollen. Die Banken seien vielmehr ihre geschätzten Arbeitgeber bzw. Kunden, weshalb sie auch lange Geduld gezeigt habe.
Per Fax war der Kunde im Oktober 2003 wie folgt an seine Bank gelangt: «Wir haben im Depot Ihrer Bank 70 Aktien Geberit AG und bitten Sie, diese zu verkaufen zum (bestmöglichen) Kurs, d.h., wie wir informiert sind, zwischen ca. 515 und 520 CHF.» Des Weiteren wurde um einen Vorschlag für die Wiederanlage des Erlöses gebeten.
Die Aktien wurden verkauft und dem Kunden zum Kurs von CHF 510.– abgerechnet.
Ein ausländischer Kunde unterhielt bei der Bank eine Konto- und Depotbeziehung. Gemäss gültiger Vereinbarung behielt die Bank die Post zurück. Der Kunde verstarb unerwartet. Damit Erben über Guthaben verfügen können, müssen sie der Bank rechtsgültige Dokumente vorlegen. Es dauerte rund zwei Jahre, bis die korrekten Erbdokumente beschafft waren. Während dieser Zeit führte die Bank eine Reorganisation durch.
Seite: 1 2 3