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Die Kundin verstarb vor sieben Jahren. Sie hinterliess drei volljährige Kinder als Erben. Dem einen Sohn, Rechtsanwalt von Beruf, hatte die Mutter bereits zu Lebzeiten eine Vollmacht eingeräumt. Da das Vermögen der Kundin teilweise langfristig angelegt war, hatten die Erben entschieden, die Vermögenswerte bei der Bank zu belassen, nur die jeweils fällig werdende Tranche aufzuteilen und davon jedem Erben je ein Drittel zu überweisen.
Der Kunde plante einen längeren Auslandaufenthalt. Da er der Börsenlage nicht traute, beauftragte er die Bank telefonisch, sämtliche Aktien zu verkaufen, sofern sich der Börsenindex um 5% ermässigen sollte. Als der Kunde nach der Rückkehr sein Depot kontrollierte, stellte er fest, dass die Bank fünf Titel verkauft hatte, sich die anderen Aktien aber noch im Depot befanden. Dies überraschte ihn, weil der Index seiner Meinung nach die Bandbreite von 5% nie unterschritten hatte.
Ein Kunde beauftragte seine Bank mit dem Transfer eines Teils seiner Wertschriften zu einer anderen Bank. Die Bank stellte ihm für den Transfer der Schweizer Aktien CHF 60.– und für den der ausländischen Aktien CHF 80.– pro Posten in Rechnung. Der Kunde bestritt deren Berechtigung, indem er behauptete, es fehle an einer entsprechenden Vereinbarung. Dem Gebührentarif konnten die von der Bank in Rechnung gestellten Kosten in der Tat nicht entnommen werden, was auch die Bank bestätigte.
Eine Kundin legte der Bank einen aus dem Jahr 1958 datierten Depotschein vor, aus welchem sich ergab, dass ihr inzwischen verstorbener Ehemann damals ein Sparheft der Eheleute mit einem grösseren Guthaben deponiert hatte. Sie behauptete, das fragliche Guthaben sei nie bezogen worden. Die betreffende Bank existiert seit mehr als 20 Jahren nicht mehr. Die Nachfolgebank konnte in ihren Büchern keinen Hinweis auf das im Depotschein erwähnte Heft finden.
Der über 80-jährige Kunde arbeitete von seiner Lehrzeit bis zu seiner Pensionierung bei derselben Firma. In seinem Depot befanden sich nur Aktien seiner früheren Arbeitgeberin. Die Bank wies den Kunden auf die einseitige Depotstruktur hin und empfahl ihm eine einkommensorientierte Anlagestrategie. Der Kunde liess sich davon überzeugen und erteilte der Bank ein entsprechendes Mandat, worauf die Bank die Aktien grösstenteils verkaufte und durch Obligationen und Fonds ersetzte.
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