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Im Telefongespräch mit dem Bankenombudsman erkundigte sich die etwas hilflos wirkende Inhaberin einer Einzelfirma, ob die Bank eine von ihr geforderte ausserordentliche Teilamortisation ihrer Hypothek einfach ihrem Konto belasten dürfe. Im weiteren Verlauf des Gesprächs stellte sich dann heraus, dass das Problem tiefer lag: Die Kundin unterhielt Beziehungen zu zwei Geschäftsstellen der gleichen Bank.
Wenn sich die Vertragsdauer einer Festzinshypothek dem Ende zuneigt, nehmen die Banken im Regelfall mit dem Kunden Kontakt auf. Sie versuchen zu ergründen, was der Kunde zu tun gedenkt, und beraten ihn. Manchmal einigen sich Kunde und Bank auf einen neuen Vertrag, ein anderes Mal besteht das Interesse des Kunden nur darin, von der Bank eine Offerte für die Zeit nach dem Vertragsablauf zu erhalten. Da diese Gespräche häufig am Telefon stattfinden, kann in der Folge strittig sein, was genau vereinbart wurde.
Auch im folgenden Fall hat sich der Kunde über die Belastung eines Risikozuschlages beklagt. Die Bank gewährte ihm unter anderem eine Hypothek mit variablem Zinssatz und eine solche mit fester Verzinsung bis zum 30. April 2008. Bei der variablen Hypothek war vereinbart, dass die Bank den Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen an die Verhältnisse anpassen dürfe. Bei der Festzinshypothek war er – wie der Name sagt – für die gesamte Laufzeit fixiert.
Die Bank gewährte dem Kunden ein Hypothekardarlehen von CHF 500 000.–. Die eine Tranche von CHF 200 000.– wurde als variable Hypothek, der grössere Teil von CHF 300 000.– als 7-jährige, bis zum 15. April 2005 laufende Festzinshypothek ausgestaltet. Zur Kündigung bzw. Fälligkeit wurde Folgendes vereinbart: «Die Kündigung der variablen Hypothek kann jederzeit und gegenseitig unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten erfolgen.
Als der Kunde Mitte 2004 sein Dossier zur Beurteilung einreichte, stellte der Bankenombudsman anhand der seinerzeitigen Aktennotiz fest, dass bereits zwei Jahre früher ein telefonischer Kontakt erfolgt war. Der Kunde, früher freiberuflich tätig und nunmehr im Ruhestand, hatte gemäss seiner ersten, mündlichen Schilderung während Jahren sein Einkommen mit Aktienspekulationen ergänzt, wobei er auch Put-Optionen verkaufte.
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