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Die Kunden sind Eigentümer einer Liegenschaft. Auf der Liegenschaft lastet eine von der Bank gewährte Hypothek. Der Kanton benötigte einen Teil des Grundstücks für die Sanierung der Strasse. Die Kunden waren nicht bereit, den im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestimmten und vom Kanton bereits an sie überwiesenen Betrag an die Bank weiterzuleiten. Sie beriefen sich darauf, dass im Hypothekarvertrag keine ausserordentlichen Amortisationen vorgesehen seien.
Die Bank gewährte ihrer Kundin Meier einen Kredit von CHF 120'000.-. Herr Huber verpfändete der Bank als Sicherheit für diesen Kredit die Ansprüche aus zwei Lebensversicherungspolicen über CHF 100'000.- und CHF 50'000.-. Gemäss Kreditvertrag war Frau Meier verpflichtet, den Kredit quartalsweise mit CHF 2'500.- zu amortisieren.

Nach zwei Jahren konnte Frau Meier weder die Zinsen noch die fällige Amortisation bezahlen.
Dem Kunden wird die Bancomat- oder Kreditkarte gestohlen. Es gelingt der Täterschaft, mit Karte und persönlichem Code (PIN-Code) Bargeld zu beziehen.
Der PIN-Code ist ein nur dem Karteninhaber bekannter Code. Auch dem Bankenombudsman sind keine Fälle bekannt, in welchen ein PIN-Code ohne – allenfalls auch nur geringfügige – Nachlässigkeit oder Verschulden des Karteninhabers «geknackt» werden konnte.
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