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Dass Banken durchaus bereit sind, den Kunden in seinen berechtigten Bemühungen zu unterstützen, erfuhr eine Kundin bei folgendem Sachverhalt: Auch sie buchte ein Reisearrangement. Vereinbart war eine Zahlung in drei Raten, wobei die letzte Rate beim Eintreffen am Urlaubsort zu erbringen war. Als Sicherheit für diese Zahlungen gab die Kundin dem Veranstalter die Nummer ihrer Kreditkarte bekannt. Als sie am Urlaubsort das Hotel beziehen wollte, stellte sie fest, dass das angebotene Zimmer in keiner Weise den Abmachungen entsprach.
Der Kunde bereiste Australien. Über sein Reisebüro in der Schweiz buchte und bezahlte er im Voraus die Miete eines Campers. Als er diesen abholen wollte, wurde ihm beschieden, das Reisebüro habe das Geld nicht überwiesen. Aufgrund des Zeitunterschieds konnte der Kunde nicht mit dem Reisebüro in Kontakt treten, so dass ihm nichts anderes übrig blieb, als die Miete von AUD 1'500 (nochmals) zu bezahlen.
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