Themenfilter: "Depotauszug "

Der Kunde tätigt praktisch täglich Börsengeschäfte, für welche er das Electronic-Banking der Bank benutzt. In seinem Depot befanden sich auch Warrants. Diese wurden am Verfalltag von der Bank bestens verkauft. Der Kunde war der Meinung, die Bank hätte vor dem Verkauf seine Weisung einholen sollen. Es sei ihm ein Schaden entstanden, weil er die Titel am Nachmittag desselben Tages besser hätte verkaufen können.
Der Kunde machte keinen Hehl daraus, dass er das Wertschriftengeschäft kenne und - mit allerdings immer klar begrenztem Risiko - auch einer Spekulation nicht abgeneigt sei. Die kapitalgeschützten Lehman-Brothers-Produkte habe er jedoch in anderem Zusammenhang gekauft. Er habe nämlich für seine beiden noch minderjährigen Kinder je CHF 50'000.- auf die Seite legen wollen, damit ein gewisser Stock für den Fall vorhanden sei, wenn die Kinder später studieren sollten oder sich eine grössere Anschaffung leisten möchten.
Ein ausländischer Kunde sprach nach mehr als 30 Jahren unter Vorlage eines damals erstellten Depotauszuges bei der Bank vor und erkundigte sich nach seinen Werten. Die Bank teilte ihm mit, die Wertschriften seien 1985 verkauft und das Guthaben noch im gleichen Jahr an eine Drittperson ausbezahlt worden. Die Bank konnte eine vom damaligen Kundenberater verfasste Notiz vorlegen, aus welcher sich ergab, dass der Kunde dieses Vorgehen gewünscht hatte.
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