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Der betagte Kunde unterhielt seit Langem eine Beziehung zu seiner Bank. Als diese entschied, die Niederlassung am Wohnort des Kunden aufzuheben und ihm gemäss seiner Schilderung mitteilte, dass er neu von einer rund 20 km entfernten Geschäftsstelle betreut werde, gab er seine Absicht bekannt, zu einer Bank mit Geschäftsstelle an seinem Wohnort zu wechseln. In seinem Alter und ohne Auto sei ihm der weite Weg zur neuen Filiale nicht mehr zuzumuten.
Das Verhältnis zwischen Kunde und Bank war seit Langem gestört. Die Bank entschloss sich deshalb, die Beziehung unter Einhaltung der Kündigungsfrist aufzulösen. Gleichzeitig teilte sie dem Kunden mit, dass sie die Depotwerte ohne Spesen verkaufen und ihm den Erlös mittels Check zustellen werde, falls er bis zum Ablauf der Frist nicht mitteile, wie die Bank mit seinen Werten verfahren solle. Der Kunde akzeptierte dies nicht und verlangte eine Begründung.
Die Bank gewährte dem Kunden eine Hypothek. Im Vertrag war vereinbart, dass die Zinsen jeweils bei Fälligkeit dem bei der Bank geführten Konto X belastet würden. Als die Bank das Begehren des Kunden um Aufhebung des Kontos ablehnte, gelangte er an den Ombudsman. Er vertrat die Auffassung, die Kontoführung sei als einfacher Auftrag zu qualifizieren. Gemäss Art. 404 des Obligationenrechts könne ein Auftrag jederzeit gekündigt werden.
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