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Der Kunde wollte im Jahr 2004 einen Betrag von EUR 60'000,- anlegen. Er wies unbestrittenermassen darauf hin, dass für ihn Sicherheit einen hohen Stellenwert habe. Die Bank riet zu einem strukturierten Produkt mit fünfjähriger Laufzeit, über welches im Fact-Sheet zu lesen ist, dass das Risikoprofil der Anlage mit einer Obligation vergleichbar sei. Das Produkt wurde durch eine Tochtergesellschaft der Bank emittiert und war zu 100% kapitalgeschützt.
Der Kunde war mit der Dienstleistung seiner Bank nicht mehr zufrieden. Er beauftragte diese deshalb, die Wertschriften und Kontoguthaben auf seine neue Bank zu übertragen. Im Zusammenhang mit einer bestimmten Obligation (Zero Bond) war die übertragende Bank verpflichtet, die bislang aufgelaufene ausländische Quellensteuer zu belasten und an den betreffenden Staat abzuführen. Die neue Bank konnte dann diese Quellensteuer beim Staat wieder einfordern und dem Kunden gutschreiben.
In einem Fall investierte der Kunde auf Empfehlung der Bank EUR 100 000.– in ein während 10 Jahren laufendes strukturiertes Produkt. Der investierte Kapitalbetrag war während der gesamten Laufzeit garantiert. Die Höhe der «Verzinsung» war in jeder Hinsicht unbestimmt, da sie davon abhing, welche Erträgnisse der Emittent auf den von ihm mit dem investierten Kapital getätigten Anlagen erzielen werde.
Der über 80-jährige Kunde arbeitete von seiner Lehrzeit bis zu seiner Pensionierung bei derselben Firma. In seinem Depot befanden sich nur Aktien seiner früheren Arbeitgeberin. Die Bank wies den Kunden auf die einseitige Depotstruktur hin und empfahl ihm eine einkommensorientierte Anlagestrategie. Der Kunde liess sich davon überzeugen und erteilte der Bank ein entsprechendes Mandat, worauf die Bank die Aktien grösstenteils verkaufte und durch Obligationen und Fonds ersetzte.
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