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Wenn sich die Vertragsdauer einer Festzinshypothek dem Ende zuneigt, nehmen die Banken im Regelfall mit dem Kunden Kontakt auf. Sie versuchen zu ergründen, was der Kunde zu tun gedenkt, und beraten ihn. Manchmal einigen sich Kunde und Bank auf einen neuen Vertrag, ein anderes Mal besteht das Interesse des Kunden nur darin, von der Bank eine Offerte für die Zeit nach dem Vertragsablauf zu erhalten. Da diese Gespräche häufig am Telefon stattfinden, kann in der Folge strittig sein, was genau vereinbart wurde.
Auch im folgenden Fall hat sich der Kunde über die Belastung eines Risikozuschlages beklagt. Die Bank gewährte ihm unter anderem eine Hypothek mit variablem Zinssatz und eine solche mit fester Verzinsung bis zum 30. April 2008. Bei der variablen Hypothek war vereinbart, dass die Bank den Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen an die Verhältnisse anpassen dürfe. Bei der Festzinshypothek war er – wie der Name sagt – für die gesamte Laufzeit fixiert.
In diesem Fall gewährte die Bank den Kunden verschiedene Hypothekarkredite mit variablem Zinssatz, welche durch Schuldbriefe auf den verschiedenen Liegenschaften besichert waren. Als die Kunden mit den Zinszahlungen in Rückstand gerieten, erhöhte die Bank – unter Einhaltung der vertraglichen Fristen – den Zinssatz von 4,5 % auf 7 %. Sie begründete dies mit den offensichtlichen finanziellen Problemen der Kunden.
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