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Ganz anders lag der Fall des Kunden, welcher von einem klaren Fehler der Bank profitieren wollte. Der Kunde hatte vor längerer Zeit 5 000 ausländische Aktien gekauft. Der Bank entging, dass in der Folge in den betreffenden Aktien eine «Reverse-Split» erfolgt war. Konkret hiess dies, dass für 13 bestehende Aktien eine neue (mit einem 13 Mal höheren Wert) ausgestellt wurde. Die Bank passte den Bestand nicht an, so dass in den von ihr ausgestellten Auszügen anstatt korrekterweise 384,6 Aktien immer noch 5 000 Aktien, m.
Die ältere Kundin wurde von Unbekannten auf der Strasse angesprochen. Diese erzählten von ihren kurzfristigen finanziellen Problemen und baten sie um ein Darlehen. Sie versprachen eine Rückzahlung innerhalb einer Woche und offerierten, als Sicherheit zwei wertvolle Teppiche als Pfand zu hinterlegen. Die Kundin hob CHF 6 000.– von ihrem Konto ab und übergab diesen Betrag den ihr unbekannten Personen.
Mit einem Brief, datiert vom 5. Dezember 2003, war die Bank aufgefordert worden, zulasten ihres Kunden, der sich vorübergehend auf den Philippinen aufhielt, den Betrag von USD 3 500.– zugunsten des Kontos einer Drittperson bei einer Bank in Thailand zu überweisen. Der Auftrag ging bei der Bank am 9. Januar 2003 ein, und die Überweisung erfolgte mit Valuta vom 14. Januar 2003. Aufgrund der Belastungsanzeige reagierte der Kunde und informierte die Bank, dass der Auftrag nicht von ihm stammte.
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