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Die Bank gewährte ihrer Kundin Meier einen Kredit von CHF 120'000.-. Herr Huber verpfändete der Bank als Sicherheit für diesen Kredit die Ansprüche aus zwei Lebensversicherungspolicen über CHF 100'000.- und CHF 50'000.-. Gemäss Kreditvertrag war Frau Meier verpflichtet, den Kredit quartalsweise mit CHF 2'500.- zu amortisieren.

Nach zwei Jahren konnte Frau Meier weder die Zinsen noch die fällige Amortisation bezahlen.
Der Kunde kaufte ein Haus, welches vorerst noch renoviert werden musste. Die Renovationen waren durch den Verkäufer vorzunehmen. Die entsprechenden Kosten waren im Kaufpreis eingeschlossen. Gemäss Kaufvertrag musste der Kunde bei der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages ein Zahlungsversprechen zugunsten der Bank des Verkäufers beibringen, worin sich seine Bank verpflichtete, der Bank des Verkäufers den Kaufpreis gegen Aushändigung der Schuldbriefe zu bezahlen.
Herr Meier will über das Internet (oder via Zeitungsinserat etc.) seinen Computer verkaufen. Er einigt sich mit einem ausländischen Käufer und verlangt Vorauszahlung von CHF 600.– für das Gerät und die Versandkosten von CHF 100.–. Der Käufer stellt ihm einen Check über EUR 1 000.– zu und bittet Herrn Meier, den Check einzukassieren und den überschiessenden Betrag doch seinem Sohn, welcher in Paris studiere, zukommen zu lassen.
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