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Die Kundin erteilte der Bank rechtzeitig den Auftrag, noch im alten Jahr u.a. den Betrag von CHF 6'500 auf ihr 3.-Säule-Konto zu übertragen. Sie behauptete, auf einem Post-it-Kleber darauf hingewiesen zu haben, ein allenfalls ungenügendes Guthaben wie üblich zulasten ihres Sparkontos auszugleichen. Die Bank führte den Auftrag nicht aus, weil das Privatkonto ein ungenügendes Guthaben aufwies, und informierte die Kundin darüber erst mit Schreiben vom 5.
Der Kunde führte ein Spar- und ein Privatkonto bei derselben Bank. Er erteilte zu Lasten seines Privatkontos einen Zahlungsauftrag über insgesamt CHF 17 000.–. Die Bank führte den Auftrag aus, obwohl auf dem Konto nicht genügend Geld vorhanden war. Dies führte zu einem Sollsaldo auf dem Privatkonto. Die Bank belastete in der Folge auf dem Überzug Sollzinsen. Der Kunde realisierte dies erst nach mehr als anderthalb Jahren.
Die Bank wird in Briefform beauftragt, CHF 30 000.– auf ein Konto bei einer anderen Bank zu vergüten. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Auftrag gefälscht war. Der Täter hat das Geld bei der anderen Bank sofort bezogen, so dass es nicht mehr erhältlich gemacht werden kann.
Fälschungen sind mit der heutigen Technik relativ einfach herzustellen. Schwieriger ist es jedoch, an die für eine Fälschung eines Zahlungsauftrages notwendigen Informationen zu gelangen, muss ein Zahlungsauftrag doch als wesentlichste Elemente nebst dem zu überweisenden Betrag auch den Namen und die Unterschrift des Kontoinhabers sowie dessen Kontonummer enthalten.
Der Zahlungsauftrag des Kunden wurde auf dem Postweg von Betrügern durch Ergänzung mit einer «1» um CHF 10 000.– erhöht und so verfälscht und ein entsprechender Beleg ausgetauscht.
Im konkreten Fall kam dazu, dass der Betrüger einen Rechenfehler machte und der von ihm beigefügte Beleg zusammen mit den im Auftrag belassenen echten Belegen nicht der Gesamtsumme des (verfälsch- ten) Zahlungsformulars entsprach.
Mit einem Brief, datiert vom 5. Dezember 2003, war die Bank aufgefordert worden, zulasten ihres Kunden, der sich vorübergehend auf den Philippinen aufhielt, den Betrag von USD 3 500.– zugunsten des Kontos einer Drittperson bei einer Bank in Thailand zu überweisen. Der Auftrag ging bei der Bank am 9. Januar 2003 ein, und die Überweisung erfolgte mit Valuta vom 14. Januar 2003. Aufgrund der Belastungsanzeige reagierte der Kunde und informierte die Bank, dass der Auftrag nicht von ihm stammte.
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