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Die ältere Kundin wurde von Unbekannten auf der Strasse angesprochen. Diese erzählten von ihren kurzfristigen finanziellen Problemen und baten sie um ein Darlehen. Sie versprachen eine Rückzahlung innerhalb einer Woche und offerierten, als Sicherheit zwei wertvolle Teppiche als Pfand zu hinterlegen. Die Kundin hob CHF 6 000.– von ihrem Konto ab und übergab diesen Betrag den ihr unbekannten Personen.
Oft sind es Kleinigkeiten, welche das Verhältnis zwischen Bank und Kunde trüben, und in einigen dieser Fälle kann sich der Ombudsman des Eindrucks nicht erwehren, dass die Lösung nicht nur auf der Hand gelegen, sondern den Parteien auch viel Aufwand und Ärger erspart hätte. So erhielt ein nicht unvermögendes Ehepaar eine Werbebroschüre seiner Bank. Diese offerierte denjenigen Personen, welche bis zu einem bestimmten Stichtag ein Säule 3-Konto eröffnen, einen Gutschein für ein Gala-Diner zu zweit in einem guten Restaurant.
Eine Bank bezahlte dem Bruder einer Kontoinhaberin ohne deren Ermächtigung CHF 11’000.– aus. Als die Kundin bei der Bank reklamierte, wurde ihr vorerst beschieden, sie solle sich an ihren Bruder halten. Vom Ombudsman auf die Unhaltbarkeit dieses Standpunktes aufmerksam gemacht, erklärte sie sich grundsätzlich bereit, dem Konto der Kundin den Betrag von CHF 11’000.– wieder gutzuschreiben. Sie wies aber auch darauf hin, dass sie das Geld vom Bruder einfordern und diesen wenn nötig betreiben werde.
X hinterliess als Erben eine Tochter und einen Sohn. Zum Nachlass gehörte auch eine Liegenschaft. Gemäss Vereinbarung unter den Erben sollte sich der Ehemann der Tochter um die Liegenschaft kümmern. Zu diesem Zwecke wurde ihm bei der Bank eine Vollmacht über das Konto des Nachlasses mit dem Zusatz erteilt, dass er nur Zahlungen im Zusammenhang mit der Liegenschaft veranlassen dürfe. Die Bank hat in der Folge diesen Zusatz nicht immer berücksichtigt und auch Zahlungen ausgeführt, welche in klar erkennbarer Weise nichts mit der Liegenschaft zu tun hatten.
Wenn der Ombudsman, wie in diesem Fall, einer besorgten Kundin helfen kann, ist dies besonders befriedigend, wenngleich natürlich die Auseinandersetzung mit einem komplexen Fall die grössere Herausforderung bildet. Allerdings wurde er aus der ersten Anfrage der offenbar hoch betagten Kundin nicht schlau. Sie hielt lediglich fest, man habe sie vor drei Jahren überredet, und sie habe monatlich CHF 100.
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