Sachgebiet-Filter: "Zahlungsauftrag"

Die Kundin erteilte der Bank rechtzeitig den Auftrag, noch im alten Jahr u.a. den Betrag von CHF 6'500 auf ihr 3.-Säule-Konto zu übertragen. Sie behauptete, auf einem Post-it-Kleber darauf hingewiesen zu haben, ein allenfalls ungenügendes Guthaben wie üblich zulasten ihres Sparkontos auszugleichen. Die Bank führte den Auftrag nicht aus, weil das Privatkonto ein ungenügendes Guthaben aufwies, und informierte die Kundin darüber erst mit Schreiben vom 5.
Die Kunden hatten einen Vertrag zum Erwerb eines noch zu bauenden Einfamilienhauses unterzeichnet. Vertragspartner war ein sogenannter Generalunternehmer, welcher den Kunden versprach, gegen Bezahlung einer im Voraus vereinbarten Gesamtsumme das Einfamilienhaus erstellen zu lassen. Es war Ratenzahlung vereinbart. Die Kunden nahmen bei der Bank eine Hypothek auf. Sie beauftragten die Bank, die gemäss Vertrag geschuldeten Raten zu den ebenfalls im Vertrag bestimmten Daten oder Eckpunkten (z.
Der Kunde bestritt, der Bank gewisse Zahlungsaufträge erteilt zu haben. Es lagen aber Aufträge mit seiner Unterschrift vor. Die Bank stellte dem Kunden Kopien der Unterlagen zu. Er behauptete, diese seien gefälscht und verlangte von der Bank die Aushändigung der Originalbelege, was die Bank verweigerte. Auf eine Rückfrage des Ombudsman hin bestätigte der Kunde ausdrücklich, dass er keine Vermittlung wünsche, sondern nur verlange, dass ihm der Ombudsman zu den Originalbelegen verhelfe.
Jahresbericht 2010/01: Der in Südafrika lebende Kunde unterhielt eine Kontobeziehung zur Bank in der Schweiz. Er liess sich die anfallende Post zustellen. Im Januar erteilte er der Bank den Auftrag, CHF 15'000 auf ein Konto bei einer Drittbank zu überweisen. Zwei Monate später wies er die Bank an, weitere CHF 10'000 zu vergüten. Die Bank führte die Aufträge jeweils aus und stellte ihm die Kontoauszüge per Post zu.
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