Sachgebiet-Filter: "Wertschriften"

Auch in diesem Berichtsjahr wurden dem Ombudsman wieder Fälle unterbreitet, bei welchen der Kunde nach Meinung des Ombudsman nur ungenügend über spezielle Risiken informiert worden war. Im konkreten Fall wurde dem Kunden aus steuerlichen Überlegungen der Kauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung über CHF 100'000 empfohlen. Gemäss den konkreten Bedingungen würde im Falle des Todes während der 10-jährigen Laufzeit eine Zahlung von rund CHF 139'000 fällig.
Die Kundin wechselte vor sechs Jahren die Bank. Sie liess sowohl zahlreiche Wertschriften wie auch Kontoguthaben übertragen. Beim Übertrag der Wertschriften traten Probleme auf. Diese führten zur Stornierung bereits eingebuchter und zur nachträglichen Einbuchung anderer Wertschriften. Nach vier Jahren teilte ihr die neue Bank mit, sie habe kurz nach dem Bankwechsel versehentlich Anteile von drei Fonds in ihr Depot eingebucht.
Die Kundin erteilte der Bank den Auftrag zum Kauf einer Obligation mit langer Laufzeit. Zwei Jahre später ersetzte die Bank den Titel durch ein anderes Produkt. Weitere zwei Jahre später - die Kundin liess die Post durch die Bank aufbewahren - sprach diese erstmals wieder bei der Bank vor und stiess bei der Kontrolle der Auszüge und Belege auf den Produktewechsel. Sie reklamierte sofort und erklärte, nie einen entsprechenden Auftrag erteilt zu haben.
Die Kundin erteilte der Bank schriftlich den Auftrag, sämtliche Wertschriften an eine andere Bank zu transferieren. Gemäss Bank soll die Kundin den Auftrag telefonisch abgeändert und die Bank mit dem Verkauf der Titel und dem Transfer des Erlöses beauftragt haben. Die Kundin bestritt den Inhalt des Telefongesprächs. Sie verlangte, dass die Bank die Transaktionen rückgängig mache und die Titel übertrage.
Seite: 1