Sachgebiet-Filter: "Karten"

Der Kunde war mit den "Leistungen" seiner Kreditkarte nicht zufrieden. Er kündigte sowohl den Kreditkartenvertrag als auch die Beziehung zu derjenigen Bank, über welche die Kreditkartenzahlungen abgerechnet wurden. Er ersuchte um Vergütung des Saldos auf ein anderes Bankkonto. Die Bank kam diesem Ersuchen nur teilweise nach, indem sie einen Betrag von CHF 1'500.- zurückbehielt. Dieses Guthaben sollte als Sicherheit für allenfalls noch offene Kreditkartenbenützungen dienen.
Leider haben sie in letzter Zeit zugenommen. Bereits mehrfach berichtete der Bankenombudsman über Fälle, bei welchen mittels gestohlener Karten Kunden innert kürzester Zeit massiv geschädigt wurden. So wurde im konkreten Fall einer Kundin die MaestroKarte um den 20. März herum gestohlen. Die Kundin bemerkte den Verlust erst am 29. März, als sie wieder Bargeld an einem Automaten beziehen wollte. Sie liess die Karte sofort sperren.
Dass Banken durchaus bereit sind, den Kunden in seinen berechtigten Bemühungen zu unterstützen, erfuhr eine Kundin bei folgendem Sachverhalt: Auch sie buchte ein Reisearrangement. Vereinbart war eine Zahlung in drei Raten, wobei die letzte Rate beim Eintreffen am Urlaubsort zu erbringen war. Als Sicherheit für diese Zahlungen gab die Kundin dem Veranstalter die Nummer ihrer Kreditkarte bekannt. Als sie am Urlaubsort das Hotel beziehen wollte, stellte sie fest, dass das angebotene Zimmer in keiner Weise den Abmachungen entsprach.
Der Kunde bereiste Australien. Über sein Reisebüro in der Schweiz buchte und bezahlte er im Voraus die Miete eines Campers. Als er diesen abholen wollte, wurde ihm beschieden, das Reisebüro habe das Geld nicht überwiesen. Aufgrund des Zeitunterschieds konnte der Kunde nicht mit dem Reisebüro in Kontakt treten, so dass ihm nichts anderes übrig blieb, als die Miete von AUD 1'500 (nochmals) zu bezahlen.
Der Kunde hatte in Polen ein Auto gemietet. Bei der Entgegennahme des Wagens musste er einen unausgefüllten Kreditkartenbeleg unterzeichnen. Gleichzeitig erteilte er dem Autovermieter u.a. auch das Recht, die bei der Behebung nachträglich festgestellter Mängel oder Schäden anfallenden Kosten seiner Kreditkarte zu belasten. Die Rückgabe des Fahrzeuges klappte problemlos. Später stellte der Kunde jedoch fest, dass der Autovermieter für die Behebung eines Schadens noch einen Betrag von ca.
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