Archiv: "2006"

Der Kunde deponierte seine Vermögenswerte bei der Bank und betraute eine externe Fachperson, nennen wir sie Herr Müller, mit deren Verwaltung. Er räumte Herrn Müller eine so genannte Vermögensverwaltungsvollmacht ein und unterzeichnete das entsprechende Bankformular. Kurze Zeit später gelangte Herr Müller an die Bank und teilte mit, das entsprechende Formular sei nicht ganz richtig ausgefüllt. Es sei nicht beabsichtigt gewesen, ihn, Herrn Müller privat, mit der Verwaltung der Werte zu beauftragen.
Ein Erbe, ein weit entfernter Verwandter des Verstorbenen, gelangte an den Ombudsman, weil die Bank angeblich nach dem Tod des Kunden Auszahlungen an nicht berechtigte Personen vorgenommen habe. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass der Verstorbene in den letzten Jahren seines Lebens von Nachbarn gepflegt worden war. Diesen hatte er auch Vollmacht über die bei der Bank liegenden Werte eingeräumt, damit sie die anfallenden Rechnungen begleichen konnten.
Der Ehemann ersuchte die Bank um die Gewährung eines Privatkredits. Da der Kunde verheiratet war, bestand die Bank darauf, dass der Kredit den Eheleuten gemeinsam ausgesetzt wurde. Der Ehemann arbeitete zu 100 %, die Ehefrau besserte das Einkommen durch ein Teilpensum von rund 10 % auf. Nach rund zwei Jahren erlitt der Ehemann einen Arbeitsunfall. Seither ist er arbeitsunfähig und erhält eine volle Invalidenrente.
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