Archiv: "2005"

Die ältere Kundin wurde von Unbekannten auf der Strasse angesprochen. Diese erzählten von ihren kurzfristigen finanziellen Problemen und baten sie um ein Darlehen. Sie versprachen eine Rückzahlung innerhalb einer Woche und offerierten, als Sicherheit zwei wertvolle Teppiche als Pfand zu hinterlegen. Die Kundin hob CHF 6 000.– von ihrem Konto ab und übergab diesen Betrag den ihr unbekannten Personen.
Im konkreten Fall verrechnete die Bank für ihre Bemühungen CHF 150.–. Der Kunde war mit dieser Belastung nicht einverstanden. Er erklärte, dies sei ihm bei der Eröffnung des Kontos nicht mitgeteilt worden. Zudem wies er darauf hin, dass auf der Internetseite der Bank die Führung des Säule 3-Kontos als spesenfrei angepriesen werde. In einer ersten Stellungnahme argumentierte die Bank, ein in den Allgemeinen Bestimmungen enthaltener Vorbehalt ermächtige sie, für ihren Aufwand Rechnung zu stellen.
Im Telefongespräch mit dem Bankenombudsman erkundigte sich die etwas hilflos wirkende Inhaberin einer Einzelfirma, ob die Bank eine von ihr geforderte ausserordentliche Teilamortisation ihrer Hypothek einfach ihrem Konto belasten dürfe. Im weiteren Verlauf des Gesprächs stellte sich dann heraus, dass das Problem tiefer lag: Die Kundin unterhielt Beziehungen zu zwei Geschäftsstellen der gleichen Bank.
Der Kunde liess eine auslaufende Festzinshypothek bei Fälligkeit von einer anderen Bank ablösen. Obwohl die Bank das Kapital und die Zinsen fristgerecht erhalten hatte, stellte sie dem Kunden zusätzlich und ohne Begründung CHF 495.– in Rechnung. Dieser Betrag entsprach 1 ‰ des Kapitalbetrages. Auf seine Rückfrage hin verwies die Bank auf einen Paragraphen der generellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welcher bestimme, dass Steuern, Abgaben und Spesen vom Kunden zu bezahlen seien.
Oft sind es Kleinigkeiten, welche das Verhältnis zwischen Bank und Kunde trüben, und in einigen dieser Fälle kann sich der Ombudsman des Eindrucks nicht erwehren, dass die Lösung nicht nur auf der Hand gelegen, sondern den Parteien auch viel Aufwand und Ärger erspart hätte. So erhielt ein nicht unvermögendes Ehepaar eine Werbebroschüre seiner Bank. Diese offerierte denjenigen Personen, welche bis zu einem bestimmten Stichtag ein Säule 3-Konto eröffnen, einen Gutschein für ein Gala-Diner zu zweit in einem guten Restaurant.
Seite: 1 2 3 4