Archiv: "2005"

Ein ausländischer Kunde sprach nach mehr als 30 Jahren unter Vorlage eines damals erstellten Depotauszuges bei der Bank vor und erkundigte sich nach seinen Werten. Die Bank teilte ihm mit, die Wertschriften seien 1985 verkauft und das Guthaben noch im gleichen Jahr an eine Drittperson ausbezahlt worden. Die Bank konnte eine vom damaligen Kundenberater verfasste Notiz vorlegen, aus welcher sich ergab, dass der Kunde dieses Vorgehen gewünscht hatte.
Die Ehefrau und Kundin der Bank fand in den Unterlagen ihres verstorbenen Ehemannes ein Sparheft, welches auf ihren vor mehr als 20 Jahren verstorbenen Vater lautete. Aus dem letzten Eintrag im Heft war ersichtlich, dass dieses der Bank letztmals im Jahr 1981 vorgewiesen worden war. Die nachfolgenden Abklärungen ergaben, dass die Kundin ihren Vater 1983 beerbt hatte. Im noch vorhandenen Inventar über den Nachlass des Vaters wurde ein Sparheft mit derselben Nummer und einem leicht höheren Saldo ausgewiesen.
Eine Kundin legte der Bank einen aus dem Jahr 1958 datierten Depotschein vor, aus welchem sich ergab, dass ihr inzwischen verstorbener Ehemann damals ein Sparheft der Eheleute mit einem grösseren Guthaben deponiert hatte. Sie behauptete, das fragliche Guthaben sei nie bezogen worden. Die betreffende Bank existiert seit mehr als 20 Jahren nicht mehr. Die Nachfolgebank konnte in ihren Büchern keinen Hinweis auf das im Depotschein erwähnte Heft finden.
Der über 80-jährige Kunde arbeitete von seiner Lehrzeit bis zu seiner Pensionierung bei derselben Firma. In seinem Depot befanden sich nur Aktien seiner früheren Arbeitgeberin. Die Bank wies den Kunden auf die einseitige Depotstruktur hin und empfahl ihm eine einkommensorientierte Anlagestrategie. Der Kunde liess sich davon überzeugen und erteilte der Bank ein entsprechendes Mandat, worauf die Bank die Aktien grösstenteils verkaufte und durch Obligationen und Fonds ersetzte.
Die pflegebedürftige und im Heim wohnende Mutter hatte die Tochter gegenüber der Bank bevollmächtigt. Gestützt auf diese Vollmacht, hob Letztere den Betrag von CHF 10 000.– bar ab. Da der Kundenbetreuer im Nachhinein unsicher wurde, besuchte er die Kundin im Heim und befragte sie zur fraglichen Abhebung. Als die Mutter ihrer Tochter von diesem Besuch und der Nachfrage erzählte, geriet diese in Rage.
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