Bei der Anrufung des Ombudsman muss es nicht immer um einen konkreten Schaden gehen. Es kann für einen Kunden ein nicht minder grosses Anliegen sein, eine Information zu erhalten oder einen Sach- verhalt bestätigt zu sehen. So fanden die Erben im Nachlass eines Verstorbenen Kontoauszüge über ein Freizügigkeitskonto, welche diesem über mehrere Jahre hinweg zugestellt und von ihm sorgfältig aufbewahrt worden waren.
Der Zahlungsauftrag des Kunden wurde auf dem Postweg von Betrügern durch Ergänzung mit einer «1» um CHF 10 000.– erhöht und so verfälscht und ein entsprechender Beleg ausgetauscht.
Im konkreten Fall kam dazu, dass der Betrüger einen Rechenfehler machte und der von ihm beigefügte Beleg zusammen mit den im Auftrag belassenen echten Belegen nicht der Gesamtsumme des (verfälsch- ten) Zahlungsformulars entsprach.
Bereits in seinem Jahresbericht 1995 äusserte sich der Bankenombudsman erstmals zur Internationalen Zinsusanz. Ihre Anwendung wird von den Banken damit begründet, sie finanzierten Festhypotheken im Interbankenmarkt, wo auch diese Bedingungen gelten würden. Die Internationale Zinsusanz führt zu einer Erhöhung des Nominalzinssatzes um 0,014% beziehungsweise im Schaltjahr 0,017%. Eine kleine Immobilienfirma stellte denn auch anlässlich der ersten Zinsbelastung fest, dass sie pro Semester fast CHF 500.
Im Sommer 2004 schloss der Kunde mit seiner Bank einen Konsumkreditvertrag über CHF 6 500.– ab. Das Geld übergab er seinem Vater und vereinbarte mit ihm, dass dieser die monatlichen Rückzahlungen leiste. Entgegen der Vereinbarung bezahlte allerdings der Vater die monatlichen Raten nicht, und auch der Sohn, der in der Zwischenzeit in die Rekrutenschule hatte einrücken müssen, konnte die entsprechenden Mittel nicht aufbringen.
Angesichts der ungenügenden Finanzierungsbasis und der Weigerung der Bank, für die Gesundung der finanziellen Situation einen Forderungsverzicht zu leisten, suchte ein Hotelunternehmer die Hilfe des Bankenombudsman. Ausgebildet als Baufachmann, hatte er nach verschiedenen Anstellungen im gelernten Beruf im Jahre 2000 ein Hotel gekauft, um als Spross einer seit je im Gastgewerbe tätigen Familie in seinem Heimatort in einem Tourismuskanton die Familientradition als Hotelunternehmer fortzusetzen.
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