Fristen/Verjährung

Das Ombudsverfahren beansprucht in der Regel ein bis zwei Monate. Einfachere Fälle können auch in kürzerer Frist behandelt werden. Bei zunehmender Komplexität kann ein Verfahren länger dauern.

Die Intervention des Kunden beim Bankenombudsman unterbricht den Lauf der normalen rechtlichen Fristen (Verjährung etc.) nicht.

Kontakt

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach 1818
CH-8021 Zürich