Fristen/Verjährung
Das Ombudsverfahren beansprucht in der Regel ein bis zwei Monate. Einfachere Fälle können auch in kürzerer Frist behandelt werden. Bei zunehmender Komplexität kann ein Verfahren länger dauern.
Die Intervention des Kunden beim Bankenombudsman unterbricht den Lauf der normalen rechtlichen Fristen (Verjährung etc.) nicht.
