Einschränkungen
Der Bankenombudsman ist gemäss Reglement zuständig für Vermittlungen mit den der Schweizerischen Bankiervereinigung angeschlossenen Banken, also für praktisch alle Banken in der Schweiz. Bei Problemen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften von Schweizer Banken im Ausland kann er nicht helfen. Zu beachten gilt es ferner, dass der Bankenombudsman die Banken in geschäfts- und preispolitischen Fragen nicht beeinflussen kann. Es ist ihm also verwehrt, Kreditentscheide in Frage zu stellen oder einen Gebührentarif für Dienstleistungen zu beanstanden.
Wenn bereits eine Behörde tätig ist (z.B. Gericht, Verwaltung, Betreibungsamt), kann der Bankenombudsman in der Regel nicht mehr eingreifen. Es kann auch vorkommen, dass ein bestimmter Fall sich nicht für das Ombudsverfahren eignet und der Bankenombudsman den Kunden auffordert, direkt die ordentlichen Gerichte anzurufen. Der Bankenombudsman erteilt keine allgemeine Rechtsauskünfte und erstellt keine Gutachten. Zur Beantwortung grundsätzlicher bankfachlicher Fragen ohne konkreten Streitpunkt wenden sich die Kunden an ihre Bank.
