Schriftliche Eingabe

Der Kunde sollte seine Reklamation zunächst an die Bank richten und von ihr eine schriftliche Antwort verlangen. Ist diese unbefriedigend, kann er sich mündlich oder schriftlich an den Bankenombudsman wenden.

Ein Grossteil der Kunden sucht zunächst Rat am Telefon. Die meisten dieser Anfragen können direkt erledigt werden. Es wird ein Sachverhalt oder eine unverständliche Vorgehensweise erklärt. Für schwierigere Fälle soll der Kunde sein Dossier einreichen (vgl. Checkliste). Meistens holt der Ombudsman bei der Bank eine ergänzende Stellungnahme ein, um sich ein möglichst umfassendes und objektives Urteil bilden zu können.

Um zu einem Lösungsvorschlag zu gelangen, kann der Bankenombudsman alles unternehmen, was ihm zu einer freien, eigenen Meinungsbildung erforderlich scheint. Dazu kann er auch bei einer Bank Akten und Auskünfte einholen.

Kontakt

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach 1818
CH-8021 Zürich