Anfragen
Weitere Informationen
Ein Grossteil der Kunden sucht zunächst Rat am Telefon. Die meisten dieser Anfragen können direkt erledigt werden. Es wird ein Sachverhalt oder eine unverständliche Vorgehensweise erklärt. Für schwierigere Fälle soll der Kunde sein Dossier einreichen. Meistens holt der Ombudsman bei der Bank eine ergänzende Stellungnahme ein, um sich ein möglichst umfassendes und objektives Urteil bilden zu können.
Um zu einem Lösungsvorschlag zu gelangen, kann der Bankenombudsman alles unternehmen, was ihm zu einer freien, eigenen Meinungsbildung erforderlich scheint. Dazu kann er auch bei einer Bank Akten und Auskünfte einholen.
Einschränkungen
Der Bankenombudsman kann die Banken in geschäfts- und tarifpolitischen Fragen nicht beeinflussen. Es ist ihm also z.B. verwehrt, Kreditentscheide in Frage zu stellen oder einen Gebührentarif für Dienstleistungen zu beanstanden.
Es kann auch vorkommen, dass ein bestimmter Fall sich nicht für das Ombudsverfahren eignet und der Bankenombudsman den Kunden auffordert, direkt die ordentlichen Gerichte anzurufen.
Zudem erklärt sich der Bankenombudsman unzuständig für abstrakte Rechts- und Wirtschaftsfragen und erstellt keine Gutachten.
Fristen/Verjährung
Das Ombudsverfahren beansprucht in der Regel ein bis zwei Monate. Einfachere Fälle können auch in kürzerer Frist behandelt werden. Bei zunehmender Komplexität kann ein Verfahren länger dauern.
Die Intervention des Kunden beim Bankenombudsman unterbricht den Lauf der normalen rechtlichen Fristen (Verjährung etc.) nicht.